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Rechtsmittelausschluss.

5. OGH – Zivilsachen22.01 JNMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6560Jus-Extra OGH-Z 2019, 20 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 45 JN

Eine Ausnahme vom Rechtsmittelausschluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn das seine Unzuständigkeit aussprechende Gericht eine Verfahrensvorschrift anwendet, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen und sich das Gericht daher außerhalb der angewandten Norm bewegt.

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