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Die Shell-Klimaklage und der Bedarf nach einer EU-Klimahaftungsrichtlinie

BeitragSchwerpunkt KlimaschutzrechtAufsatzErika WagnerRdU 2021/81RdU 2021, 154 - 161 Heft 4 v. 3.8.2021

Am 26. 5. 2021 hat das BG Den Haag in seinem aufsehenerregenden Urteil die oberste Holdinggesellschaft RDS des Shell-Konzerns verurteilt, dass sie und über 1.100 Gesellschaften ihre Emissionen für 2030 um 45 % reduzieren müssen. Diese Entscheidung geht auch deshalb in die Geschichte der Klimaklagen ein, da erstmals die zukünftige Unternehmenspolitik eines Konzerns und seiner Töchter, einschließlich der Vertragspartner, sowie die Auswirkungen auf Letztabnehmer vom Gericht eingehend beleuchtet und in Richtung Klimaschutz als unzulänglich bewertet wurden. Auch wenn manche Rechtsexperten (FN ) dem Urteil geringe Bestandskraft zusprechen (Shell hat dagegen Berufung erhoben), so sind die darin auf über 70 Seiten dargestellten Erwägungen alles andere als banal. Der Beitrag analysiert die zukunftsträchtigen Ansätze des BG Den Haag und billigt diesen auch für das österr Recht grundsätzliche Beachtlichkeit zu.

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