Mit LGBl-S 2021/23 wurden die Wildökologische RaumplanungsV und die Hegeschau-V geändert. Es wurden die Gamswildräume und die Rotwildzonen adaptiert. In der Hegeschau-V wurde festgelegt, dass zur öffentlichen Begutachtung der Jagdbetriebsführung in jedem Verwaltungsbezirk jährlich tunlichst bis 20.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.