Die Bedeutung des EuGH für die europäische Integration im Allgemeinen und das stark unionsrechtlich geprägte Umweltrecht im Besonderen kann kaum überbewertet werden. Mögen die Vorgaben aus Luxemburg auch nicht immer auf uneingeschränkte Gegenliebe stoßen - sie gestalten auch die nationale Rechtslage unmittelbar und sind daher von höchster praktischer Bedeutung. Der vorliegende Beitrag stellt vier rezente Judikate des EuGH zum Wasser- und Abfallrecht dar.