Mit LGBl-T 2020/121, ausgegeben am 20. 11. 2020, wurde die V, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wurde, geändert. Die bestehende Regelung des Nachtfahrverbots im Sanierungsgebiet in beiden Fahrtrichtungen der A 12 Inntalautobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl wurde deutlich verschärft.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.