Mit BGBl II 2020/495, ausgegeben am 20. 11. 2020, wurde die RecyclingholzV novelliert. Es wurden in Anh 1 die Schlüsselnummern "17201 04 - Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt; Altholz stofflich" und "17202 04 - Bau- und Abbruchholz; Altholz stofflich" neu eingefügt.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.