Mit LGBl-K 2021/67 wurde die V, mit der die Schifffahrt auf Kärntner Seen geregelt wird, geändert. Auf dem Millstätter See wurde die Anzahl der zugelassenen privaten Motorfahrzeuge (Motorboote) mit Verbrennungskraftmaschinen auf zwei herabgesetzt und am Weißensee ist die Fahrt mit dem Floß mit Viertakt-Motor verboten worden und nur mehr die Fahrt mit Floß mit Elektromotor zulässig.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.