Mit LGBl-K 2020/41, ausgegeben am 3. 6. 2020, wurde das IPPC-AnlagenG geändert. Mit der Nov wurde die Notwendigkeit der Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse nach Maßgabe des Anh IX Teil 2 Energieeffizienz-RL 2012/27/EU eingeführt, sofern die Errichtung und der Betrieb neuer sowie die erhebliche Modernisierung bestehender Anlagen iSd Art 14 Abs 5 lit c und d Energieeffizienz-RL 2012/27/EU durch die BezVBeh bewilligt werden sollen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.