Mit LGBl-B 2020/27, ausgegeben am 22. 4. 2020, wurde das Bgld JagdG 2017 geändert. Ziel dieser Nov war es insb, das Auswildern von Wildtieren auf Bestandsstützungen zu beschränken, sowie die Maßnahmen, die mittels V zur Prävention von Wildkrankheiten verordnet werden können, festzulegen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.