In der Lit wurde die Umsetzung des Städtebautatbestands der UVP-RL im UVP-G 2000 als , (FN ) (FN ) bzw (FN ) bezeichnet. Die jüngsten E des BVwG (FN ) und des VwGH, (FN ) die sich mit dem Städtebautatbestand befassen, verdeutlichen dessen problematische Umsetzung und Anwendung in der Praxis. Das bestätigt auch die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich im Oktober 2019, die durch die EK ua mit für Städtebauprojekte begründet wurde. (FN ) Der Städtebautatbestand der UVP-RL funktioniert in Österreich praktisch nicht. (FN ) Der Beitrag untersucht die Gründe dafür und zeigt den möglichen Lösungsweg auf.