Die am 22. 6. 2020 im ABl der EU veröffentlichte Taxomie-VO (FN ) sieht erstmals eine rechtliche Definition der ökologischen "Nachhaltigkeit" von Finanzinvestitionen vor. Erklärtes Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und damit "Greenwashing" zu verhindern. Doch was ist überhaupt Greenwashing und welche Haftungsszenarien gibt es dafür aus kapitalmarktrechtlicher Sicht?
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