Mit LGBl-V 2020/41, ausgegeben am 13. 7. 2020, wurde das PflanzenschutzG geändert. Die Nov diente dazu, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für Personen, die nicht als berufliche Verwender anzusehen sind, einzuschränken, weil sich zeigte, dass auch im privaten Bereich vielfach Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht unerhebliche Risiken bedeuten.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.