Mit LGBl-B 2020/39, ausgegeben am 17. 6. 2020, wurde die Bgld Stare-Vertreibungs-V 2020 erlassen. Zur Vermeidung erheblicher Schäden an Weinbaukulturen können bestimmte Maßnahmen im Bereich der jeweiligen Weinbauflächen eines Gemeindegebiets angeordnet werden.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.