Das Geschlecht einer Person wurde im Rechtsleben lange Zeit als stabile biologische Kategorie wahrgenommen. In Grenzfällen - das kommentierte Spektrum reichte vom "Hochstapler im Weiberkleid" bis zum "Scheinzwitter" - bestand zumindest die Hoffnung, dass sich das "wahre Geschlecht [.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.