Mit seinem neuerlichen Erk zur Suizidbeihilfe (G 229-230/2023 ua, in diesem Heft RdM 2025/25, S 99) hat der VfGH die Verfassungskonformität des - nach der Aufhebung des § 78 StGB zweiter Fall durch VfSlg 20.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.