In den letzten Jahren sind die Regelungen des ÄrzteG 1998 zu nicht im Anstellungsverhältnis ausgeübten, aber dennoch in einem "organisierten" Rahmen erfolgenden ärztlichen Tätigkeiten (zB ärztliche Not- und Bereitschaftsdienste, Tätigkeit in Impfstraßen) mehrfach erweitert worden. Dieser Beitrag analysiert diese Änderungen sowohl in Hinblick auf die Frage, welche Grenzen für "organisierte" ärztliche Tätigkeiten ohne Anstellungsverhältnis bestehen, als auch dahingehend, ob ihnen eine Aussage zu den Grenzen der Anstellung von Ärzten zu entnehmen ist.