Das Bundesministerium für Justiz hat am 25. 5. 2021 den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden sollen (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021), samt Erläuterungen und wirkungsorientierter Folgenabschätzung in Begutachtung geschickt. (FN ) Vorgesehen sind durchaus umfassende Änderungen des materiellen und des prozessualen Rechts. Der Forderung nach einem eigenen Maßnahmenvollzugsgesetz, die gerade aus der forensischen Praxis immer wieder vorgebracht und auch von zahlreichen Jurist*innen unterstützt wird, kommt der vorgelegte Entwurf allerdings nicht nach. Es handelt sich also per se um keine umfassende Reform des Maßnahmenvollzugs. Das MVAG könnte aber einen ersten Schritt in Richtung eines zeitgemäßen Maßnahmenrechts bedeuten.