§ 16 Abs 1 EStG 1988, § 13 EStG 1988, § 20 EStG 1988
Werden von den vertraglich vereinbarten Vergütungen eines (für ein deutsches Radsportteam) international tätigen (in Österreich ansässigen) Profiradrennfahrers für die sportlichen und werblichen Leistungen ausländische Abzugsteuern einbehalten,