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Pflichtteilsminderung.

5. OGH – Zivilsachen20.04 ErbrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7014Jus-Extra OGH-Z 2022, 13 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 776 Abs 1 ABGB

Für die Verwirklichung eines für die Pflichtteilsminderung erforderlichen „längeren Zeitraums“ iSd § 776 Abs 1 ABGB bedarf es im Eltern-Kind-Verhältnis im Regelfall des Verstreichens eines Zeitraums von mindestens zwanzig Jahren.

OGH, 14.12.2021, 2 Ob 83/21a

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