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Partizipationskapital.

5. OGH – Zivilsachen21.02 BWGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5822Jus-Extra OGH-Z 2015, 31 Heft 357 v. 1.9.2015

BWG § 23 Abs 4 Z 4 idF vor BGBl I 2013/183

Die zwingende Teilnahme des Partizipationskapitals am Verlust kann nicht durch einen Zustimmungsvorbehalt unterlaufen werden. Ein verbandsrechtliches Zustimmungsrecht kann den Partizipationskapitalgebern

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