Am 5. 2. 2026 wurde von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) nunmehr auch der Entwurf einer neuen FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung 2026 dem Allgemeinen Begutachtungsverfahren und dem Begutachtungsverfahren im Rahmen der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus samt Beilagen zugeleitet. (FN ) Diese Verordnung dient der allgemeinen Überarbeitung und Aktualisierung der Regelungen der geltenden FH-GuK-AV sowie der Umsetzung neuer EU-rechtlicher Vorgaben.

