Mit 1. 1. 2026 ist die für die Pflegeberufe besonders wichtige Novelle der Schwerarbeitsverordnung in Kraft getreten. Als Schwerarbeit gilt nunmehr die berufsbedingte Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen, sofern dabei die Ausübung von bloßen Verwaltungstätigkeiten nicht überwiegend erfolgt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

