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Was ist der Unterschied zur Anwesenheitsbereitschaft?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2010/9ÖZPR 2010, 10 Heft 1 v. 1.1.2010

Der Unterschied besteht darin, dass der Aufenthaltsort während der Rufbereitschaft vom Arbeitnehmer bestimmt wird, während bei der Anwesenheitsbereitschaft der Arbeitgeber den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers (meist innerhalb des Betriebes) bestimmt.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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