vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wer kann die Bestellung eines Sachwalters anregen?

Haftung, Kosten & QualitätFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/98ÖZPR 2010, 96 Heft 3 v. 1.3.2010

Jedermann ist berechtigt, beim zuständigen Bezirksgericht die Bestellung eines (einstweiligen) Sachwalters anzuregen. In erster Linie kommen hier die Angehörigen, der Hausarzt, der Heimträger und andere Betreuungseinrichtungen, der Sozialversicherungsträger sowie Gerichte und Verwaltungsbehörden in Betracht.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!