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Was sind Taschengeldgeschäfte?

Haftung, Kosten & QualitätFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/97ÖZPR 2010, 96 Heft 3 v. 1.3.2010

Ein so genanntes Taschengeldgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft (s § 151 Abs 3 und § 280 Abs 2 ABGB). Dazu gehören beispielsweise der Kauf einer Wurstsemmel (daher spricht man oft auch vom "Wurstsemmelparagraphen") und der Abschluss von Beförderungsverträgen mit Bahn-, Bus- oder Taxiunternehmen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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