Zeitgleich mit der Novelle zum Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) trat mit 1. 7. 2010 auch eine Vereinbarung zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Verein Lebenswelt Heim - Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs (FN ) über die Honorierung ärztlicher Leistungen nach dem Heimaufenthaltsgesetz in Kraft.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.