Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung (§ 15 Abs 1 GuKG).
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.