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Kann ein Heimbewohner durch die Bestellung eines Vertreters den Bewohnervertreter ausschließen?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/29ÖZPR 2010, 26 Heft 1 v. 1.1.2010

Nach dem klaren Wortlaut des § 8 Abs 2 HeimAufG wird der für die Namhaftmachung von Sachwaltern örtlich zuständige Verein kraft Gesetzes Vertreter des Heimbewohners ("gesetzlicher Bewohnervertreter"), sobald eine Freiheitsbeschränkung vorgenommen oder in Aussicht gestellt wird.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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