§ 3 Abs 1 AVRAG 
 Art 1 Abs 1 Richtlinie 77/187/EWG  
1. Für die Hauszustellung war neben den sonstigen Vertriebswegen eine gewisse Organisation erforderlich, um die Koordination von mehreren Hauszustellern zu bewirken. Die der bekl P zur Verfügung gestellten Abonnentenlisten verdeutlichen den Betriebs(teil)übergang; andernfalls hätte die bekl P die Organisation der Hauszustellung (gegenüber anderen Vertriebsformen) neu aufbauen müssen.

