Am 5. 12. 2007 passierte der Entwurf zum ÖkoG 2007 den Ministerrat und wurde dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Entgegen ursprünglichen Plänen, siehe ÖStZ 2007/1070, werden die NoVAG-Maßnahmen verschoben: Grundsätzlich gibt es durch die neue Regelung 300 € Bonus für Autos, die ab 1. 7. 2008 einen CO2-Ausstoss von unter 120 g/km haben. Zusätzlich kann man einen Bonus erwirtschaften, wenn auch der NOx-Grenzwert unter bestimmten Grenzen liegt. Besonders gefördert werden außerdem Fahrzeuge mit einem Hybridantrieb, die künftig einen generellen Bonus von 500 € erhalten (abzüglich eines eventuellen CO2-Malus). Der Malus wird in zwei Stufen eingeführt: für Autos, die ab 1. 7. 2008 mehr als 180 g/km an CO2 ausstossen, 25 € pro g/km. Ab 1. 1. 2010 gilt eine Grenze von 160 g/km.

