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Hinterlegung bei Vorhandensein mehrerer Forderungsprätendenten

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2026/65ÖJZ 2026, 232 - 234 Heft 4 v. 25.2.2026

§ 1425 ABGB

Das Auftreten von mehreren Forderungsprätendenten bildet einen rechtlichen Grund zum Gerichtserlag iSd § 1425 ABGB. Sind mehrere Forderungsprätendenten vorhanden, so darf bei unklarer Sach- und/oder Rechtslage hinterlegt werden.

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