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Keine amtswegige Wahrnehmung der Frist des § 12 Abs 3 VersVG

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2026/47ÖJZ 2026, 177 - 179 Heft 3 v. 10.2.2026

§ 12 Abs 3 VersVG

Nach der Erhebung von Ansprüchen ist es dem Versicherer allein überlassen, ob und wann er die Ausschlussfrist mit einer qualifizierten Deckungsablehnung iSd § 12 Abs 3 VersVG in Gang setzt. Er kann selbst nach Eintritt der Präklusion auf die Geltendmachung der Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 VersVG verzichten.

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