Am 11. 12. 2025 verabschiedete der Nationalrat sowohl das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) als auch das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG). Obwohl ihre Genese in mehrfacher Hinsicht unterschiedlich war, sind die beiden Gesetze sowohl nach ihren Regelungsinhalten als auch rechtspolitisch als Einheit zu verstehen. Sie gehen nämlich auf den Abtausch von interessenpolitisch gegenläufigen Regelungswünschen vor allem zum Fragenkreis der Wertsicherung zurück, mit dem einerseits auf das Inflationsgeschehen, andererseits auf judikative Entwicklungen reagiert werden sollte. Die beiden Novellen sind mit Jahresbeginn 2026 in Kraft getreten. In einem Beitrag im letzten Heft der ÖJZ wurden die rechtspolitischen Hintergründe des 5. MILG und des ZIAG beleuchtet, wurde deren Gesetzwerdung nachgezeichnet und wurde das Kernstück des 5. MILG, nämlich das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG), eingehend besprochen. (FN ) Der hier folgende Beitrag befasst sich mit den Änderungen, die das 5. MILG im MRG und im RichtWG herbeigeführt hat, sowie mit der Änderung des § 6 KSchG durch das ZIAG und stellt den mit dem ZIAG neu geschaffenen § 879a ABGB vor.

