§ 6 Abs 3 KSchG
Die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Kreditvertrag ist intransparent, wenn der Kreditvertrag auch andere, bei Kreditaufnahme anfallende Zusatzentgelte vorsieht und unklar bleibt, ob sich die dadurch abgedeckten Leistungen mit den vom Kreditbearbeitungsentgelt honorierten Leistungen überschneiden.

