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Rechtsschutzversicherung: Absonderungsrecht nach § 157 VersVG

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2026/137ÖJZ 2026, 472 - 475 Heft 8 v. 13.5.2026

§ 157 VersVG

Wird in einer Klage mit einem allgemein formulierten Begehren bereits auf das Absonderungsobjekt und die Geltendmachung der Befriedigung daraus hingewiesen, so ist darin das Begehren auf Zahlung bei Vollstreckung in den Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers als ein minus enthalten.

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