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Analoge Anwendung der Rechtsmittelbeschränkung des § 157d Abs 3 IO auf Einstellungsbeschlüsse nach §§ 157e und 157f IO

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/135ÖJZ 2026, 470 - 471 Heft 8 v. 13.5.2026

§ 157d Abs 3, §§ 157e, 157f IO

Das Fehlen einer Rechtsmittelbeschränkung für Beschlüsse, mit denen die Überwachung des Sanierungsplans durch einen Treuhänder eingestellt wird, beruht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers, sodass die für die Beendigung der Überwachung geltende Rechtsmittelbeschränkung des § 157d Abs 3 IO analog anzuwenden ist.

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