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Unterbrechung der Frist nach § 195 Abs 2 StPO

EvidenzblattJudikaturThomas HaslwanterÖJZ 2026/130ÖJZ 2026, 431 - 432 Heft 7 v. 23.4.2026

§ 63 Abs 1, § 67 Abs 7, § 195 Abs 2 StPO

Der Verfahrenshilfeantrag eines Opfers, dem zufolge Erklärung nach § 67 Abs 2 StPO die Stellung als Privatbeteiligter zukommt, unterbricht die (nur unter gewissen Voraussetzungen zur Verfügung stehende) Dreimonatsfrist des § 195 Abs 2 StPO zur Einbringung eines Fortführungsantrags.

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