Das Recht des Auftragnehmers, das Entgelt gem Pkt 7 ÖNORM B 2110 (idF 2013) anzupassen, setzt eine "Leistungsabweichung" iSd Pkt 3.7 und 3.8 ÖNORM B 2110 voraus.
Das Recht des Auftragnehmers, das Entgelt gem Pkt 7 ÖNORM B 2110 (idF 2013) anzupassen, setzt eine "Leistungsabweichung" iSd Pkt 3.7 und 3.8 ÖNORM B 2110 voraus.
