Das nach Aufhebung des Verbots der Sterbehilfe im Jahr 2021 erlassene Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) sowie der neugefasste Straftatbestand in § 78 StGB haben eine erste verfassungsgerichtliche Überprüfung weitgehend bestanden: Der VfGH hat mit Erk 12.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.