§ 31 Abs 1 MRG
Der kl Vermieter, der sich auf den Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfs stützt, hat vorzubringen und zu beweisen, welcher konkrete Bedarf nach der Aufkündigung gedeckt werden soll, also von wem und zu welchem Zweck das Objekt nach der Aufkündigung genutzt werden soll.