§ 21 Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten
Hat eine Kündigung begründet und schriftlich zu erfolgen, hat auch die Angabe des Kündigungsgrundes als Teil der Kündigungserklärung schriftlich zu erfolgen.
9 Ob A 5/24m
§ 21 Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten
Hat eine Kündigung begründet und schriftlich zu erfolgen, hat auch die Angabe des Kündigungsgrundes als Teil der Kündigungserklärung schriftlich zu erfolgen.
9 Ob A 5/24m