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Gebäudeschaden und Wiederherstellungsklausel

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2025/76ÖJZ 2025, 246 - 248 Heft 4 v. 18.2.2025

Art 10 ff FF 47

Die Wiederherstellungsklausel stellt eine Risikobegrenzung dar und bedeutet, dass zunächst im Versicherungsfall nur ein Anspruch auf den Zeitwert entsteht und der Restanspruch auf den Neuwert von der Wiederherstellung oder deren (fristgerechter) Sicherung abhängt.

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