§ 1435 ABGB
Die von einem Lebensgefährten während der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen und Aufwendungen sind in der Regel unentgeltlich und können nicht zurückgefordert werden.
7 Ob 72/24z
§ 1435 ABGB
Die von einem Lebensgefährten während der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen und Aufwendungen sind in der Regel unentgeltlich und können nicht zurückgefordert werden.
7 Ob 72/24z