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Genauigkeit und Ausgewogenheit einer Gerichtsstandsvereinbarung sind autonom zu bestimmen; das vereinbarte Forum muss sich in einem MS oder einem Vertragsstaat des LGVÜ 2007 befinden

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturChristoph BrennÖJZ 2025/71ÖJZ 2025, 503 - 504 Heft 8 v. 13.5.2025

1. Art 25 Abs 1 EuGVVO 2012 ist dahin auszulegen, dass im Rahmen der Beurteilung der Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung Rügen, die sich auf die behauptete Ungenauigkeit oder Unausgewogenheit dieser Vereinbarung beziehen, nicht anhand der gemäß dieser Bestimmung im Recht der MS definierten Kriterien betreffend die Gründe der "materiellen Nichtigkeit" dieser Vereinbarung zu prüfen sind, sondern anhand eigenständiger Kriterien, die sich aus diesem Artikel ergeben.

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