Peter G. Mayr, ÖJA 2025/3, 63, unter www.rdb.at
Seit der ZVN 1983 können im österreichischen Zivilprozessrecht grundsätzlich alle Arten der Unzuständigkeit heilen. Unter welchen Umständen und insb wann diese Heilung genau eintritt, ist jedoch in mehreren Punkten immer noch unklar und umstritten.