vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erlangte Vermögenswerte als Gegenstand des Verfalls

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/41ÖJZ 2025, 119 - 120 Heft 2 v. 21.1.2025

§ 20 Abs 1 StGB

"Erlangt" iSd § 20 Abs 1 StGB sind nur Vermögenswerte, die der Täter in seine faktische und wirtschaftliche Verfügungsmacht bringt und die er wirtschaftlich ausnutzen kann. Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter den Vermögenswert nur kurzzeitig innehat, weil er ihn vereinbarungsgemäß aufgrund der Mitverfügungsmacht von anderen Tatbeteiligten als bloßen Durchgangserwerb weiterzugeben hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!