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Freie Fahrt für E-Scooter

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/30ÖJZ 2025, 103 Heft 2 v. 21.1.2025

§ 38 Abs 4, § 88 Abs 3 StVO

E-Scooter-Fahrern erwächst bei (berechtigter) Benützung der Fahrbahn auf dem freigegebenen Fahrstreifen - unabhängig vom Vorhandensein einer Radfahrerüberfahrt - aus § 38 Abs 4 Satz 3 StVO das Recht auf ungehinderte und ungefährdete Überquerung der Fahrbahn bei Grünlicht der für sie geltenden Lichtsignale, dem das vom einbiegenden Fahrzeuglenker zu beachtende Behinderungs- und Gefährdungsverbot gegenübersteht.

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