Die Kontrolle von AGB hat in den letzten Jahren eine Entwicklung genommen, die mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht immer "unter einen Hut" zu bringen ist. Anhand einiger besonders markanter Entscheidungen von EuGH und OGH wird diese Entwicklung im ersten Teil des Beitrags verdeutlicht; Der zweite Teil geht der Frage nach, durch welche Maßnahmen diese Erosion der Verhältnismäßigkeit gestoppt werden kann. (FN )