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Untreue durch sog schwarze Kassen

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/239ÖJZ 2025, 762 - 763 Heft 12 v. 20.8.2025

§ 153 Abs 1 StGB (§ 15 Abs 2 StGB)

Mit Blick auf den - vom Tatbestand vorausgesetzten - Vermögensabfluss stellt die bloße Bildung eines Sondervermögens, über das der Machtgeber weiter verfügen kann, (unabhängig von dessen Intention) bloß eine straflose Vorbereitungshandlung dar.

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