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Verteidigerwechsel während der Frist zur Ausführung einer NB

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/238ÖJZ 2025, 761 - 762 Heft 12 v. 20.8.2025

§ 63 Abs 2 StPO (§ 285 Abs 1 StPO)

Der Lauf der Frist zur Ausführung von NB und Berufung wird durch Auflösung des Vollmachtsverhältnisses zum Wahlverteidiger und durch danach erfolgte Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nicht beeinflusst.

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